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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – THRON AG
SANITÄRCONTAINER, TOILETTENWAGEN, BADMOBILE UND ABWASSERTANKS

Dieser Teil der AGB regelt die Miete von Sanitärcontainern, Toilettenwagen, Badmobilen und Abwassertanks, etc. sowie sämtliche von THRON AG in diesem Zusammenhang angebotenen Serviceleistungen.

Massgeblich für den Vertragsabschluss ist die schriftliche Auftragsbestätigung von THRON AG. Bis dahin gelten Angebote von THRON AG als freibleibend und sämtliche Angaben zu Produkten, Dienstleistungen oder Preisen können jederzeit geändert werden. Mietet der Kunde den Mietgegenstand auf elektronischem Wege, so erhält er eine Eingangsbestätigung, welche noch keine Annahme darstellt, sofern sie von THRON AG nicht mit einer ausdrücklichen Annahmeerklärung verbunden wird. Kommt es zum Vertragsabschluss auf elektronischem Wege, so wird der Vertragstext gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugestellt.

Vertragsgegenstand sind die im Mietvertrag vereinbarten Produkte und Dienstleistungen. Angaben über den Vertragsgegenstand in Werbeunterlagen, Abbildungen, Verzeichnissen und sonstigen Unterlagen – in welcher Form auch immer – über technische Leistungen, Betriebseigenschaften und Verwendbarkeit sind ungefährer Natur. Der Kunde kann sich bestimmte Eigenschaften schriftlich zusichern lassen.

Die Mietzeit beginnt zum vereinbarten Datum. Dies gilt auch im Falle eines Annahmeverzugs des Kunden. Im Falle eines Lieferverzugs gilt die tatsächliche Auslieferung als Beginn der Mietdauer. Die Mietzeit endet mit der Rückgabe des Mietobjekts, es sei denn, THRON AG befände sich mit der Rücknahme im Verzug. Sofern keine fixe Mietzeit vereinbart wurde oder die Mietdauer im gegenseitigen Einvernehmen nach dem vereinbarten Termin auf unbestimmte Zeit fortgesetzt wird, können beide Parteien den Mietvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen künden. THRON AG ist berechtigt, den Vertrag vorzeitig, fristlos zu kündigen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen trotz schriftlicher Mahnung nicht nachkommt oder die Eigentumsrechte von THRON AG in irgendeiner Art und Weise gefährdet sind.

THRON AG überlässt dem Kunden während der Mietdauer das im Vertrag spezifizierte Mietobjekt zum bestimmungsgemässen Gebrauch. THRON AG behält sich vor, dem Kunden ein gleichwertiges Mietobjekt zur Verfügung zu stellen, falls das vom Kunden gewünschte Modell nicht verfügbar ist. Die Leistungen von THRON AG sind im Vertrag einzeln aufgeführt. Massgeblich sind die Angaben in der Auftragsbestätigung.

Der Kunde ist verpflichtet, etwaige behördliche Genehmigungen selbst einzuholen, namentlich zum Aufstellen des Mietobjektes auf öffentlichem Grund und den Anschluss an die öffentliche Wassereinspeisung und Kanalisation. Bei sämtlichen Containern, Trailern und Badmobilen ist durch den Kunden sicherzustellen, dass Terrainunebenheiten ausgeglichen werden (inkl. Podest für Containeraufbau) und die Zufahrt für die Anlieferung mit LKW und der Standplatz für den Kran frei sind. Der Kunde liefert die Angaben für den Kranausleger und ist auch verantwortlich für die Anschlüsse an Wasser, Kanalisation und Stromversorgung. Ebenso obliegen dem Kunden die Unterhalts- und Endreinigungen, sofern er THRON AG nicht mit diesen Arbeiten beauftragt. Sofern der Kunde seine Mitwirkungspflichten bauseits nicht termingerecht erfüllen kann, informiert er umgehend THRON AG, um unnötige Aufwendungen zu vermeiden. Sollten zum Zeitpunkt der vereinbarten Anlieferung die Anforderungen nicht erfüllt sein, ist THRON AG berechtigt, dem Kunden sämtliche Mehraufwendungen (auch für Wartezeiten) zu belasten und auf die Ablieferung einstweilen zu verzichten, wobei der Kunde auch die Transportkosten zu übernehmen hat.

Der Kunde verpflichtet sich, das Mietobjekt sorgfältig zu behandeln und die ihm bekannt gegebenen Service- und Wartungsarbeiten durchzuführen. Bei frostiger Witterung ist für eine fortlaufende Beheizung zu sorgen. THRON AG ist jederzeit berechtigt, das Mietobjekt zu besichtigen und technisch zu untersuchen. Für die Durchführung der periodischen Reinigung und Entsorgung hat der Kunde die Zufahrt zum Mietobjekt freizuhalten. Das Mietobjekt darf ohne Zustimmung von THRON AG nicht an einem anderen Standort aufgestellt werden. Eine Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte ist ausgeschlossen.

Der Kunde hat das Mietobjekt bei der Anlieferung zu prüfen und allfällige Mängel sofort zu rügen. Mit der Inbetriebnahme gilt das Mietobjekt als mangelfrei genehmigt. Mängel während der Mietdauer sind durch den Kunden unverzüglich THRON AG zu melden und deren Weisungen einzuholen. Notfalls hat der Kunde das Mietobjekt ausser Betrieb zu setzen. THRON AG erbringt die Leistungen, die sie zur Aufrechterhaltung der Betriebstüchtigkeit und zur Beseitigung von Störungen durch Reparieren und Ersetzen von defekten Teilen (Störungsbehebung) als notwendig erachtet. Totalausfälle werden nach Möglichkeit innert nützlicher Frist nach Eingang der Störungsmeldung behoben, wobei der Kunde höchstens Anspruch auf Ersatz eines gleichwertigen Mietobjekts hat. THRON AG übernimmt keine Garantie für den unterbruchlosen Betrieb und lehnt jegliche Haftung für einen Betriebsausfall ab. Der Ersatz für Mängelfolgeschäden ist jedenfalls ausgeschlossen. Die Behebung von Schäden und der Ersatz von Bauteilen des Mietobjekts, die infolge unsorgfältiger oder zweckwidriger Behandlung des Mietgegenstandes, mangelnder Pflege, Versagen von Strom- oder Wasserzufuhr oder anderen aussergewöhnlichen Einwirkungen entstanden sind gehen zu Lasten des Kunden.

Das Mietobjekt wird durch THRON AG gegen Feuerschäden versichert. Alle weiteren Risiken trägt oder versichert der Kunde. Der Kunde haftet namentlich für Beschädigung, alle Folgeschäden, Zerstörung, Wasserschäden und Diebstahl.

Es gelten der Mietzins und die Zahlungsmodalitäten gemäss Auftragsbestätigung. Der Kunde kommt mit Ablauf der Zahlungsfrist ohne Mahnung in Verzug. THRON AG ist berechtigt, Mahngebühren in Höhe von pauschal CHF 20.– und einen Verzugszins in Höhe von 6% ab Fälligkeit zu belasten. Die Parteien schliessen eine Verrechnung des Mietzinses mit Forderungen des Kunden aus.

Bei Unterbruch oder Ferien bleiben die Mietkosten bestehen, falls keine anderslautenden schriftlichen Abmachungen bestehen.

Nach Beendigung des Vertrages ist THRON AG berechtigt, den Mietgegenstand zurückzunehmen und allfällige Schäden, deren Behebung nicht im Leistungsumfang enthalten ist, dem Kunden in Rechnung zu stellen.

Sämtliche Vermietgegenstände und Handelswaren bleiben Eigentum der THRON AG. Bei einem Kauf oder Mietkauf von Anlagegütern und Handelswaren bleiben diese bis zur Vertragserfüllung seitens des Mieters Eigentum der THRON AG. Die Vertragsgegenstände gelten unabhängig von der Verbindung mit einem Grundstück nicht als dessen wesentliche Bestandteile.

Der Mieter verpflichtet sich zum ausschliesslichen Gebrauch der Mietgegenstände im Sinne des Vertrages. Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände sachgerecht zu behandeln sowie für eine fachgerechte Wartung und Reinigung während der Mietdauer unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen zu sorgen. Die Kosten trägt der Mieter. Dem Mieter ist es strikte untersagt, die Vertragsgegenstände anderen Personen als den Nutzungsadressaten zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Dem Mieter und den Nutzern ist es ausdrücklich untersagt, Gegenstände wie Tampon, Binden, Plastik und anderes in das WC zu werfen. Zudem ist es dem Mieter untersagt, am Mietobjekt Änderungen vorzunehmen, Reklamekleber anzubringen und objektfremde Teile anzubringen. Die Gefahr geht nach Ablieferung des Vertragsgegenstandes an den Mieter über. Der Untergang des Vertragsgegenstandes entbindet nicht von der Mietzinszahlungspflicht.

Änderungen dieser AGB bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form. Auf diesen Vertrag ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag vereinbaren die Parteien den Sitz von THRON AG als ausschliesslichen Gerichtsstand. THRON AG ist berechtigt, alternativ auch am Sitz des Kunden zu klagen. Vorbehalten bleiben die zwingenden Gerichtsstandbestimmungen der Zivilprozessordnung.

Der Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend «AGB») der THRON AG (nachstehend auch «Dein Thron») ist unterteilt in (II.) Bestellungen von Waren und Dienstleistungen von THRON AG ausserhalb des Webshops von THRON AG und (III.) Bestellungen über den Webshop von THRON AG

  1. BESTELLUNGEN AUSSERHALB DES THRON AG WEBSHOPS
  1. MOBILE TOILETTENKABINEN
  1. Geltungsbereich

Dieser Teil der AGB regelt die Miete von mobilen Toilettenkabinen sowie sämtliche von THRON AG in diesem Zusammenhang angebotenen Serviceleistungen.

Massgeblich für den Vertragsabschluss ist die schriftliche Auftragsbestätigung von THRON AG. Bis dahin gelten Angebote von THRON AG als freibleibend und sämtliche Angaben zu Produkten, Dienstleistungen oder Preisen können jederzeit geändert werden. Mietet der Kunde den Mietgegenstand auf elektronischem Wege, so erhält er eine Eingangsbestätigung, welche noch keine Annahme darstellt, sofern sie von THRON AG nicht mit einer ausdrücklichen Annahmeerklärung verbunden wird. Kommt es zum Vertragsabschluss auf elektronischem Wege, so wird der Vertragstext gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugestellt.

Vertragsgegenstand sind die im Mietvertrag vereinbarten Produkte und Dienstleistungen. Angaben über den Vertragsgegenstand in Werbeunterlagen, Abbildungen, Verzeichnissen und sonstigen Unterlagen – in welcher Form auch immer – über technische Leistungen, Betriebseigenschaften und Verwendbarkeit sind ungefährer Natur. Der Kunde kann sich bestimmte Eigenschaften schriftlich zusichern lassen.

Die Mietzeit beginnt zum vereinbarten Datum. Dies gilt auch im Falle eines Annahmeverzugs des Kunden. Im Falle eines Lieferverzugs gilt die tatsächliche Auslieferung als Beginn der Mietdauer. Die Mietzeit endet mit der Rückgabe des Mietobjekts, es sei denn, THRON AG befände sich mit der Rücknahme im Verzug. Sofern keine fixe Mietzeit vereinbart wurde oder die Mietdauer im gegenseitigen Einvernehmen nach dem vereinbarten Termin auf unbestimmte Zeit fortgesetzt wird, können beide Parteien den Mietvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen künden. THRON AG ist berechtigt, den Vertrag vorzeitig, fristlos zu kündigen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen trotz schriftlicher Mahnung nicht nachkommt oder die Eigentumsrechte von THRON AG in irgendeiner Art und Weise gefährdet sind.

THRON AG überlässt dem Kunden während der Mietdauer das im Vertrag spezifizierte Mietobjekt zum bestimmungsgemässen Gebrauch. THRON AG behält sich vor, dem Kunden ein gleichwertiges Mietobjekt zur Verfügung zu stellen, falls das vom Kunden gewünschte Modell nicht verfügbar ist. Die Leistungen von THRON AG sind im Vertrag einzeln aufgeführt und umfassen grundsätzlich die Anlieferung inklusive Aufstellung, Inbetriebnahme und Abholung. Bei mehrwöchiger Miete von Toilettenkabinen umfasst die Leistung zusätzlich die regelmässige Reinigung und fachgerechte Entsorgung des Abwassers sowie das Bestücken mit Toilettenpapier und Handreinigungsmittel. Massgeblich sind die Angaben in der Auftragsbestätigung.

Der Kunde ist verpflichtet, etwaige behördliche Genehmigungen selbst einzuholen, namentlich zum Aufstellen des Mietobjektes auf öffentlichem Grund. Bei sämtlichen Mobiltoiletten ist durch den Kunden sicherzustellen, dass Terrainunebenheiten ausgeglichen werden und die Zufahrt für die Anlieferung mit den Servicefahrzeugen frei sind. Sofern der Kunde seine Mitwirkungspflichten bauseits nicht termingerecht erfüllen kann, informiert er umgehend THRON AG, um unnötige Aufwendungen zu vermeiden. Sollten zum Zeitpunkt der vereinbarten Anlieferung die Anforderungen nicht erfüllt sein, ist THRON AG berechtigt, dem Kunden sämtliche Mehraufwendungen (auch für Wartezeiten) zu belasten und auf die Ablieferung einstweilen zu verzichten, wobei der Kunde auch die Transportkosten zu übernehmen hat.

Der Kunde verpflichtet sich, das Mietobjekt sorgfältig zu behandeln. THRON AG ist jederzeit berechtigt, das Mietobjekt zu besichtigen und technisch zu untersuchen. Für die Durchführung der periodischen Reinigung und Entsorgung hat der Kunde die Zufahrt zum Mietobjekt freizuhalten. Das Mietobjekt darf ohne Zustimmung von THRON AG nicht an einem anderen Standort aufgestellt werden. Eine Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte ist ausgeschlossen.

Der Kunde hat das Mietobjekt bei der Anlieferung zu prüfen und allfällige Mängel sofort zu rügen. Mit der Inbetriebnahme gilt das Mietobjekt als mangelfrei genehmigt. Mängel während der Mietdauer sind durch den Kunden unverzüglich THRON AG zu melden und deren Weisungen einzuholen. Notfalls hat der Kunde das Mietobjekt ausser Betrieb zu setzen. THRON AG erbringt die Leistungen, die sie zur Aufrechterhaltung der Betriebstüchtigkeit und zur Beseitigung von Störungen durch Reparieren und Ersetzen von defekten Teilen (Störungsbehebung) als notwendig erachtet. Totalausfälle werden nach Möglichkeit innert nützlicher Frist nach Eingang der Störungsmeldung behoben, wobei der Kunde höchstens Anspruch auf Ersatz eines gleichwertigen Mietobjekts hat. THRON AG übernimmt keine Garantie für den unterbruchlosen Betrieb und lehnt jegliche Haftung für einen Betriebsausfall ab. Der Ersatz für Mängelfolgeschäden ist jedenfalls ausgeschlossen. Die Behebung von Schäden und der Ersatz von Bauteilen des Mietobjekts, die infolge unsorgfältiger oder zweckwidriger Behandlung des Mietgegenstandes, mangelnder Pflege, oder anderen aussergewöhnlichen Einwirkungen entstanden sind gehen zu Lasten des Kunden.

Das Mietobjekt ist gegen Beschädigung und Diebstahl versichert, sofern in der Auftragsbestätigung nicht andere Abmachungen aufgeführt sind.

Es gelten der Mietzins und die Zahlungsmodalitäten gemäss Auftragsbestätigung. Der Kunde kommt mit Ablauf der Zahlungsfrist ohne Mahnung in Verzug. THRON AG ist berechtigt, Mahngebühren in Höhe von pauschal CHF 20.– und einen Verzugszins in Höhe von 6% ab Fälligkeit zu belasten. Die Parteien schliessen eine Verrechnung des Mietzinses mit Forderungen des Kunden aus.

Bei langfristiger Miete (mindestens 4 Wochen) steht dem Kunden das Recht zu, das Mietobjekt während Unterbruch oder Ferien ausser Betrieb zu nehmen. Das Mietobjekt wird während der Dauer des Unterbruchs nicht gewartet und der Kunde bezahlt keinen Mietzins. Vorausgesetzt wird, dass der Kunde THRON AG vor der geplanten Stilllegung schriftlich informiert.

Nach Beendigung des Vertrages ist THRON AG berechtigt, den Mietgegenstand zurückzunehmen und allfällige Schäden, deren Behebung nicht im Leistungsumfang enthalten ist, dem Kunden in Rechnung zu stellen.

Änderungen dieser AGB bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form. Auf diesen Vertrag ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag vereinbaren die Parteien den Sitz von THRON AG als ausschliesslichen Gerichtsstand. THRON AG ist berechtigt, alternativ auch am Sitz des Kunden zu klagen. Vorbehalten bleiben die zwingenden Gerichtsstandbestimmungen der Zivilprozessordnung.

III. BESTELLUNGEN ÜBER DEN THRON AG WEBSHOP
  1. Geltungsbereich

1.1 THRON AG betreibt unter der Domain “https://thron-ag.ch ” einen Webshop (“THRON AG Webshop”). Über den THRON AG Webshop können Sie Produkte von THRON AG, namentlich Toilettenkabinen (“Produkte” und “Mietobjekt”), mieten. Dieser Teil der vorliegenden AGB regelt das Vertragsverhältnis zwischen THRON AG und den Kunden, welche über den THRON AG Webshop Produkte von THRON AG mieten.

1.2 Für das Vertragsverhältnis zwischen THRON AG und dem Kunden ist jeweils jene Fassung der AGB massgebend, welche im Zeitpunkt der Bestellung durch den Kunden gültig ist. Von diesen AGB abweichende Bestimmungen erlangen nur Rechtsverbindlichkeit, wenn sie von THRON AG ausdrücklich und schriftlich akzeptiert werden. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. THRON AG behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit anzupassen oder zu ändern. Für bereits erfolgte Bestellungen gelten grundsätzlich die AGB in der Fassung bei der Vornahme der Bestellung.

1.3 Die Produkte von THRON AG sind zum privaten Gebrauch bestimmt und werden grundsätzlich nur in der Maximalmenge von zwei (2) Produkten pro Bestellung angeboten.

1.4 Die AGB können jederzeit unter ” https://thron-ag.ch/agb/” abgerufen, ausgedruckt oder lokal abgespeichert werden.

  1. Handlungsfähigkeit

2.1 Der Kunde bestätigt mit dem Akzeptieren der vorliegenden AGB, dass er über eine unbeschränkte Handlungsfähigkeit verfügt und volljährig ist.

  1. Bestellablauf im THRON AG Webshop

3.1 Eine Bestellung im THRON AG Webshop erfolgt in den folgenden Schritten:

  1. Der Kunde wählt im THRON AG Webshop die gewünschten Produkte aus. Der Kunde kann im Warenkorb seine ausgewählten Produkte prüfen;
  2. Der Kunde bestätigt seine Bestellung mittels Anklicken des Buttons “jetzt kostenpflichtig bestellen”;
  3. Nach Abschluss des Bestellvorgangs erhält der Kunde eine Bestätigung des Empfangs der Bestellung per E-Mail (“Eingangsbestätigung”). Diese Eingangsbestätigung stellt ausdrücklich noch keine Annahme des Angebots durch THRON AG dar und begründet keinen rechtlich bindenden Vertrag;

Sofern THRON AG die Bestellung des Kunden erfüllen kann, schickt THRON AG dem Kunden mit einer zweiten E-Mail eine Auftragsbestätigung (“Auftragsbestätigung”) zu. Mit der Zustellung der Auftragsbestätigung nimmt THRON AG das Angebot des Kunden zum Abschluss eines rechtlich verbindlichen Vertrages an und ein rechtlich verbindlicher Mietvertrag kommt zustande.

  1. Vertragsabschluss

4.1 Die Präsentationen der Produkte im THRON AG Webshop oder auf allen anderen von THRON AG unterhaltenen Informationskanälen wie Social Media (Facebook, Instagram etc.) sowie in Prospekten, Werbung etc. stellen keine rechtlich verbindlichen Vertragsangebote dar, sondern sind nur eine unverbindliche Einladung an den Kunden, Produkte zu bestellen.

4.2 Ihre Bestellung eines Produktes von THRON AG über den THRON AG Webshop stellt ein Angebot an THRON AG zum Abschluss eines Vertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung an THRON AG aufgeben, schickt Ihnen THRON AG eine Nachricht, die den Empfang Ihrer Bestellung bestätigt und in welcher die Einzelheiten Ihrer Bestellung aufgeführt sind (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern informiert Sie darüber, dass Ihre Bestellung bei THRON AG eingegangen ist. Ein verbindlicher Mietvertrag kommt erst dann zustande, wenn THRON AG Ihnen mit der Zustellung der Auftragsbestätigung den Abschluss des Vertrages bestätigt.

4.3 THRON AG steht es frei, eine Bestellung – aus welchen Gründen auch immer – nicht zu akzeptieren und deren Bestätigung zu verweigern. In diesem Fall kommt kein Vertrag zu Stande.

4.4 Sofern THRON AG während der Bearbeitung Ihrer Bestellung (d.h. vor dem Versand der Auftragsbestätigung) feststellt, dass die von Ihnen bestellten Produkte nicht verfügbar sind, werden Sie darüber gesondert per E-Mail informiert. Ein Vertrag über das bestellte Produkt kommt folglich nicht zu Stande.

4.5 Sie stimmen zu, dass THRON AG Ihnen Eingangsbestätigungen, Auftragsbestätigungen, Rechnungen sowie sonstige Informationen im Zusammenhang mit Ihrer Bestellung elektronisch zustellen darf.

4.6 Der Kunde bestätigt mit seiner Bestellung die Richtigkeit sämtlicher von ihm gemachten Angaben.

  1. Vertragsdauer

5.1 Die Mietzeit beginnt zum vereinbarten Datum. Dies gilt auch im Falle eines Annahmeverzugs des Kunden. Im Falle eines Lieferverzugs gilt die tatsächliche Auslieferung als Beginn der Mietdauer. Sofern keine fixe Mietzeit vereinbart wurde, endet die Mietzeit mit der Rückgabe des Mietobjekts, es sei denn, THRON AG befände sich mit der Rücknahme im Verzug. THRON AG ist berechtigt, den Vertrag vorzeitig, fristlos zu kündigen, falls der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen trotz schriftlicher Mahnung nicht nachkommt oder die Eigentumsrechte von THRON AG in irgendeiner Art und Weise gefährdet sind.

  1. Leistungen von THRON AG

6.1 THRON AG überlässt dem Kunden während der Mietdauer das in der Auftragsbestätigung spezifizierte Produkt zum bestimmungsgemässen Gebrauch. THRON AG behält sich vor, dem Kunden ein gleichwertiges Produkt zur Verfügung zu stellen, falls das vom Kunden bestellte Modell nicht verfügbar ist.

  1. Preise

7.1 Preise sind in Schweizerfranken (CHF) angegeben. Die Preise können von THRON AG jederzeit und ohne vorgängige Meldung geändert werden. Massgebend ist der Preis beim Zeitpunkt der Bestellung.

7.2 Alle im THRON AG angegebenen Preise enthalten die Mehrwertsteuer, die Lieferung, die Abholung, die fachgerechte Entsorgung der Abwasser und die Endreinigung.

7.3 Trotz grösster Bemühungen von THRON AG können Produkte im THRON AG Webshop mit dem falschen Preis ausgeschildert sein. THRON AG überprüft die Preise, wenn THRON AG Ihre Bestellung bearbeitet. Wenn ein Produkt mit einem falschen Preis ausgeschildert wurde und der korrekte Preis höher ist, als jener im THRON AG, wird THRON AG Sie vor Lieferung der Produkte (d.h. vor dem Versand der Auftragsbestätigung) kontaktieren, um Sie zu fragen, ob Sie das Produkt zum korrekten Preis bestellen oder die Bestellung stornieren wollen. Sofern Sie bereit sind, das Produkt zum korrekten Preis zu bestellen, können Sie innerhalb von einer Woche die Bestellung des Produkts zu diesem Preis abgeben. Wenn wir keine solche Mitteilung von Ihnen erhalten, kommt kein Vertrag zustande.

  1. Bezahlung und Rechnungslegung

8.1 Dem Kunden stehen einzig die beim Abschluss des Bestellprozesses im THRON AG Webshop vorgesehenen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Ein Anspruch auf eine andere Zahlungsart besteht nicht.

8.2 Bei Zahlungsverzug ist THRON AG berechtigt, einen Unkostenbeitrag von CHF 20.00 zuzüglich eines Verzugszinses von 6% p.a. zu erheben. Zudem ist THRON AG bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, Dritte mit dem Inkasso von Zahlungsausständen zu beauftragen sowie die Forderungen an Dritte im In- und Ausland abzutreten sowie die damit verbundenen Personendaten an Dritte weiterzuleiten. Die Parteien schliessen eine Verrechnung des Mietzinses mit Forderungen des Kunden aus.

  1. Lieferung

9.1 Eine Lieferung erfolgt ausschliesslich an Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein mit entsprechenden Lieferadressen in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein.

9.2 Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse unter Vorbehalt der Einschränkungen gemäss Ziff. 9.1. THRON AG weist darauf hin, dass sämtliche Angaben auf dem THRON AG Webshop zu Verfügbarkeit und Lieferzeitenangaben eines Produktes lediglich voraussichtliche Angaben und ungefähre Richtwerte sind. Sie stellen keine verbindlichen bzw. garantierten Versand- oder Liefertermine dar.

9.3 THRON AG schliesst sämtliche Haftung im gesetzlich zulässigen Rahmen für verspätete Lieferungen aus.

9.4 Soweit eine Lieferung an Sie aus Gründen, die Sie zu vertreten haben nicht möglich ist (beispielsweise, weil Sie unter der von Ihnen angegebenen Lieferadresse nicht angetroffen werden), tragen Sie die Kosten für die erfolglose Anlieferung.

  1. Gewährleistung von THRON AG

10.1 Der Kunde hat das Produkt bei der Anlieferung zu prüfen und allfällige Mängel sofort an THRON AG zu rügen. Mit der Inbetriebnahme gilt das Produkt als mangelfrei genehmigt.

10.2 Mängel während der Mietdauer sind durch den Kunden unverzüglich THRON AG zu melden und deren Weisungen einzuholen. Notfalls hat der Kunde das Mietobjekt ausser Betrieb zu setzen. THRON AG erbringt die Leistungen, die sie zur Aufrechterhaltung der Betriebstüchtigkeit und zur Beseitigung von Störungen durch Reparieren und Ersetzen von defekten Teilen (Störungsbehebung) als notwendig erachtet. Totalausfälle werden nach Möglichkeit innert nützlicher Frist nach Eingang der Störungsmeldung behoben, wobei der Kunde höchstens Anspruch auf Ersatz eines gleichwertigen Produktes hat. THRON AG übernimmt keine Garantie für den unterbruchlosen Betrieb und lehnt jegliche Haftung für einen Betriebsausfall ab. Der Ersatz für Mängelfolgeschäden ist jedenfalls ausgeschlossen. Die Behebung von Schäden und der Ersatz von Bauteilen des Produktes, die infolge unsorgfältiger oder zweckwidriger Behandlung des Mietobjektes oder anderen aussergewöhnlichen Einwirkungen entstanden sind, gehen zu Lasten des Kunden.

  1. Haftung von THRON AG

11.1 Das Mietobjekt (Toilettenkabine) ist gegen Beschädigung und Diebstahl versichert, sofern in der Auftragsbestätigung nicht andere Abmachungen aufgeführt sind.

11.2 Im Übrigen haftet THRON AG nur für Schäden des Kunden bei rechtswidriger Absicht und grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung von THRON AG ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Insbesondere haftet THRON AG nicht für leichte und mittlere Fahrlässigkeit, mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, Mangelfolgeschäden oder sonstige indirekte Schäden. Darüber hinaus ist jegliche Haftung von THRON AG für Handlungen von Hilfspersonen, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden

12.1 Der Kunde ist verpflichtet, etwaige behördliche Genehmigungen selbst einzuholen, namentlich zum Aufstellen der Produkte auf öffentlichem Grund. Sofern der Kunde seine Mitwirkungspflichten bauseits nicht termingerecht erfüllen kann, informiert er THRON AG umgehend, um unnötige Aufwendungen zu vermeiden. Sollten zum Zeitpunkt der vereinbarten Anlieferung die Anforderungen nicht erfüllt sein, ist THRON AG berechtigt, dem Kunden sämtliche Mehraufwendungen (auch für Wartezeiten) zu belasten und auf die Ablieferung einstweilen zu verzichten, wobei der Kunde auch die Transportkosten zu übernehmen hat.

  1. Sorgfaltspflichten des Kunden

13.1 Der Kunde verpflichtet sich, das gemietete Produkt sorgfältig zu behandeln. THRON AG ist jederzeit berechtigt, das gemietete Produkt zu besichtigen und technisch zu untersuchen. Für die Durchführung der periodischen Reinigung und Entsorgung hat der Kunde die Zufahrt zum gemieteten Produkt freizuhalten. Das gemietete Produkt darf ohne Zustimmung von THRON AG nicht an einem anderen Standort aufgestellt werden. Eine Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte ist ausgeschlossen.

13.2 Es ist ausdrücklich untersagt, Gegenstände wie Tampon, Binden, Plastik und anderes in Kabinentoiletten zu werfen. Zudem ist es untersagt, an gemieteten Produkten Änderungen vorzunehmen, Reklamekleber anzubringen und objektfremde Teile anzubringen.

13.3 Die Gefahr für Untergang und Zerstörung des gemieteten Produkts geht nach Ablieferung an den Kunden über. Der Untergang oder die Zerstörung des gemieteten Produktes entbindet nicht von der Mietzinszahlungspflicht. Zudem bleiben weitere Schadenersatzrechte von THRON AG in diesem Fall vorbehalten.

  1. Rückgabe

14.1 Nach Beendigung des Vertrages ist THRON AG berechtigt, das gemietete Produkt zurückzunehmen und allfällige Schäden, deren Behebung nicht im Leistungsumfang enthalten ist, dem Kunden in Rechnung zu stellen.

  1. Eigentumsvorbehalt

15.1 Sämtliche von THRON AG vermieteten Produkte bleiben Eigentum von THRON AG. Bei einem Kauf oder Mietkauf von Produkten bleiben diese bis zur vollständigen Vertragserfüllung seitens des Kunden Eigentum von THRON AG. Die gemieteten Produkte gelten unabhängig von der Verbindung mit einem Grundstück nicht als dessen wesentliche Bestandteile und verbleiben im Eigentum von THRON AG

  1. Datenschutz

16.1 Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Durchführung von Bestellungen erforderlichen personenbezogenen Daten sind in unserer Datenschutzerklärung erfasst. Die unter der Domain “https://thron-ag.ch/de/agb/” abrufbare Datenschutzerklärung ist integrierender Bestandteil dieser AGB. Mit dem Akzeptieren dieser AGB stimmt der Kunde auch der Datenschutzerklärung zu.

  1. Salvatorische Klausel

17.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB nichtig oder ungültig sein oder werden, wird der übrige Teil der AGB davon nicht berührt. Nichtige oder ungültige Bestimmungen sind durch solche wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der nichtigen oder ungültigen Bestimmung am nächsten kommen. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn sich eine Vertragslücke ergibt oder sich eine Bestimmung als undurchführbar erweist.

  1. Anwendbares Recht

18.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte, auf die diese AGB anwendbar sind, gilt schweizerisches Recht. Das UN-Kaufrecht (CISG) sowie etwaige sonstige zwischenstaatliche Übereinkommen finden keine Anwendung. Bei Verträgen zu einem Zweck, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden kann (Vertrag mit Konsumenten), gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz hat, entzogen wird.

18.2 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen sind für alle Rechtstreitigkeiten über oder im Zusammenhang mit diesen AGB sowie alle unter der Geltung dieser AGB abgeschlossenen Verträge die ordentlichen Gerichte am Sitz von THRON AG zuständig. THRON AG ist berechtigt, alternativ auch am Sitz des Kunden zu klagen. In Bezug auf Konsumenten gilt der Gerichtsstand am Wohnsitz des Konsumenten.

Thron AG, Pfeffingerstrasse 19, 4153 Reinach, E-Mail: info@thron-ag.ch, CH-241.3.020.654-8

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